Heute wollen wir uns mit dem Thema E-Board befassen, da es sich um ein Thema handelt, das in der heutigen Gesellschaft großes Interesse geweckt hat. E-Board ist ein Thema, das im Laufe der Geschichte präsent war und in zahlreichen Bereichen Gegenstand von Analysen und Debatten war. In diesem Artikel schlagen wir vor, die verschiedenen Dimensionen von E-Board eingehend zu untersuchen, mit dem Ziel, unseren Lesern eine umfassende und bereichernde Sicht auf dieses Thema zu bieten. Von seinen Ursprüngen bis zu seiner heutigen Relevanz, einschließlich seiner Auswirkungen auf verschiedene Aspekte des täglichen Lebens, möchten wir eine breite und vollständige Perspektive bieten, die es uns ermöglicht, die Bedeutung und Auswirkungen von E-Board in unserer Gesellschaft besser zu verstehen.
Ein E-Board ist ein elektrisch betriebenes Rollbrett ohne Lenkstange, auf dem sich eine Person stehend fortbewegen kann.
Für diese noch relativ neue Gerätegattung hat sich noch kein einheitlicher Name etabliert. Neben „E-Board“ werden die Geräte auch wie folgt bezeichnet:
„Hoverboards“ tauchten ursprünglich in den Science-Fiction-Filmkomödien Zurück in die Zukunft II und Zurück in die Zukunft III als Filmtrick auf und waren Skateboards ohne Räder, die mehrere Zentimeter über dem Boden schwebten.
Als „Balance-Boards“ werden auch Bretter ohne Räder und Antrieb für Balance-Übungen bezeichnet.
„Mini-Segway“ suggeriert, dass es sich um ein Gerät des Herstellers Segway handelt, was jedoch nicht zutrifft.
Shane Chen, ein amerikanischer Geschäftsmann und Gründer der Firma Inventist, beanspruchte die Erfindung des Geräts für sich. Chen startete 2013 eine Kampagne für Hovertrax bei Kickstarter.com. In einem Interview mit der Los Angeles Times machte Chen seine Enttäuschung über das chinesische Patentrecht deutlich. Er erklärte, dass Solowheel, ein selbstbalancierendes Einrad, von anderen Herstellern kopiert wurde, nachdem es in der chinesischen Fernsehshow Happy Show gezeigt wurde. Im August 2015 kündigte Mark Cuban an, die Hovertrax-Patente von Chen kaufen zu wollen. Außerdem behauptete das amerikanische Unternehmen Investist im Jahr 2015, die Patente zu halten und rechtliche Schritte einzuleiten.
Das Tempo der chinesischen Herstellerindustrie erschwert eine genaue Festlegung, welche Firma als erste ein E-Board gefertigt hat. Laut David Pierce vom Magazin Wired wurde das Gerät wahrscheinlich unter dem Namen „Smart S1“ von Chic Robotics erfunden, einer 2013 gegründeten chinesischen Technologie-Firma, die mit der Zhejiang-Universität verbunden ist. Das Smart S1 erschien im August 2014 und wurde bei der Kanton-Messe zu einem Erfolg. Die Firma patentiert mit dem E-Board verbundene Technologien, aber aufgrund der laxen Durchsetzung des chinesischen Patentrechts wurde das Produkt von mehreren chinesischen Herstellern kopiert.
Im Juni 2015 wurde das E-Board von mehreren Produktfälschern in China hergestellt. Die gefälschten Produkte unterscheiden sich sehr stark im Preis und in der Qualität und können zahlreiche Fehler enthalten. Die meisten E-Boards werden in Massenproduktion im chinesischen Shenzhen hergestellt. In einigen neueren E-Boards sind Bluetooth-Lautsprecher eingebaut, so dass man beim Fahren Musik hören kann.
Amerikanische Prominente, die sich mit verschiedenen E-Board-Modellen sehen ließen, steigerten dessen Beliebtheit. Die Gründer der US-Firma PhunkeeTree stießen 2014 bei einer Elektronikmesse in Hong Kong auf das E-Board und wurden kurz danach in den Vertrieb eingebunden. Die Firma schenkte Kendall Jenner ein E-Board, die auf Instagram ein Video von sich auf dem Board veröffentlichte. Als das virale Video bekannt wurde, fragten andere Prominente vermehrt bei PhunkeeTree nach Freiexemplaren.
Viele E-Boards werden mit Lithium-Ionen-Akkumulatoren ausgerüstet. Es gab mehrere Berichte von defekten Batterien, entweder wegen eines elektrischen Kurzschlusses oder Überhitzung, was zur Selbstentzündung führte. Mehrfach wurden seit September 2015 Verletzungen durch Unfälle mit einem E-Board dokumentiert. In den USA haben Selbstentzündungen von E-Boards bereits zu Klagen geführt.
In den USA wurde darauf eine Sicherheitsüberprüfung der E-Boards durchgeführt. Auch in Großbritannien mehrten sich aufgrund von Unfällen Zweifel an der Qualität der E-Boards. Wie bei vielen Radfahrzeugen ohne besonderen Schutz des Fahrers ist es sinnvoll, zusätzliche Schutzmittel wie Gelenkschützer und Helm zu tragen.
Seit 2016 bietet Underwriters Laboratories einen Standard zur Qualitätssicherung von E-Boards an („UL 2272 - Battery Systems for Use in Self Balancing Scooters“).
Gesetzliche Einschränkungen beim Gebrauch von E-Boards gibt es in mehreren Ländern.
In Deutschland sind E-Boards im öffentlichen Verkehrsraum faktisch verboten: Da sie motorisiert sind und schneller als 6 km/h fahren, werden sie als „Kraftfahrzeug“ eingestuft und sind daher auf Geh- und Radwegen verboten, sie müssten auf die Fahrbahn. Für die Fahrt im öffentlichen Verkehrsraum muss eine Zulassung vorliegen – sie wird jedoch in der Regel nicht ausgestellt, weil dem Gerät die dafür notwendige Schutzausstattung und weitere wichtige Dinge fehlen.
Hoverboards fallen nicht unter die seit Sommer 2019 gültige Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, da sie keine dort geforderte Haltestange besitzen. Somit dürfen diese Geräte weiterhin nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, auch nicht von Kindern. Bei einer widerrechtlichen Benutzung würde das „Fahren ohne Zulassung“, ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und unter Umständen zusätzlich das „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ vorliegen, wenn der „Fahrer“ nicht den erforderlichen Führerschein der Klasse B besitzt.
In Österreich wird 2016 erst vereinzelt öffentlich auf Fahrbahnen – durchwegs niederrangiger Straßen – sowie auch auf Radverkehrsanlagen und in Fußgängerbereichen E-Board gefahren. Dominik Tschohl, Rechtsexperte des ÖAMTC Vorarlberg, meint: „Der Gesetzgeber habe Probleme, den diversen Booms nachzukommen und diese schnell gesetzlich zu regeln.“ Er nimmt an, dass der Gesetzgeber das E-Board als Spielzeug qualifizieren und damit auf Fahrbahnen allgemein verbieten wird. Es würde dann nur im Fall von Wohn- und Spielstraßen auf Fahrbahnen erlaubt sein, möglicherweise auch in Bereichen für Fußgänger.
In England und Wales dürfen E-Boards nur auf privatem Grund und Boden und mit Einwilligung des Grundstückbesitzers gefahren werden. Auf öffentlichen Gehwegen und Straßen ist das Fahren jedoch gesetzlich untersagt. In Schottland ist es gesetzlich verboten, das Gerät auf Gehwegen zu fahren.
In Mekka wurde das Gerät kurz nach dem Video eines Pilgers auf seinem Haddsch verboten.
Mehrere Fluggesellschaften haben den Transport von E-Boards verboten, sowohl im Gepäckraum als auch als Handgepäck.
Typischerweise besteht das E-Board aus einer zweirädrigen Achse mit zwei kleinen Plattformen, auf denen der Fahrer steht. Das E-Board hält sich (ähnlich einem Segway) durch eine elektronische Antriebsregelung selbst in Balance (Unterschied zu Elektro-Skateboards) und wird über Gewichtsverlagerung und die Fußstellung des Fahrers gesteuert.
2014 kamen die Geräte erstmals in China auf; seit 2015 machten zahlreiche Prominente das E-Board in den Vereinigten Staaten bekannt.